Der Streit um Künstliche Intelligenz und Urheberrecht ist in Deutschland angekommen. Das Landgericht München hat entschieden: OpenAI darf Songtexte nicht ohne Lizenz verwenden. Die Klage der GEMA gegen den Betreiber von ChatGPT war damit weitgehend erfolgreich.
In dem Verfahren ging es um neun bekannte Songs – darunter „Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Über den Wolken“ von Reinhard Mey und „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Die GEMA argumentierte, dass ChatGPT bei der Wiedergabe von Liedtexten urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältige und öffentlich wiedergebe – ohne Genehmigung. Das Gericht folgte dieser Sichtweise: Auch KI-Modelle müssen die Rechte von Urhebern respektieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gilt aber als Grundsatzentscheidung für den künftigen Umgang mit Musik-Content in KI-Systemen.
Warum das Radiomacher direkt betrifft
Für Radiosender, Musikredaktionen und Audioproduzenten ist das Urteil ein deutliches Signal:
KI ist kein rechtsfreier Raum. Wer künftig Tools einsetzt, um Musikinhalte zu generieren, Playlists zu erstellen, Songtexte zu analysieren oder Promos automatisch zu schreiben, muss prüfen, woher die KI ihre Trainingsdaten bezieht – und ob entsprechende Lizenzen bestehen.
Denn: Auch bei KI-generierten Texten, Übersetzungen oder Jingle-Variationen kann es sich um geschützte Werke handeln. Die GEMA wird sich – das zeigt dieses Verfahren – nicht mit pauschalen Nutzungsargumenten zufriedengeben, sondern aktiv ihre Rechte durchsetzen.
KI als Werkzeug, nicht als Shortcut
Für den Radiomarkt heißt das: KI kann Prozesse beschleunigen, Inhalte personalisieren und Produktion effizienter machen – aber sie ersetzt keine Lizenzpflichten.
Sender, die KI in Musikredaktion, Marketing oder Werbeproduktion nutzen, sollten künftig:
- auf lizenzierte KI-Tools setzen, die Rechteverwertung transparent machen,
- eigene Musik- und Textdatenbanken für Trainingszwecke aufbauen,
- und rechtliche Prüfprozesse etablieren, bevor KI-generierte Inhalte on air oder online gehen.
Fazit
Das Urteil zeigt: Die Zukunft der Audiobranche wird nicht nur technologisch, sondern auch juristisch geprägt. KI eröffnet enorme kreative Chancen – aber sie braucht klare Leitplanken und Rechteklärung.
Für Radiomacher gilt: Wer heute verantwortungsvoll mit KI arbeitet, sichert morgen nicht nur kreative Freiheit, sondern auch Rechtssicherheit und Markenvertrauen.




